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   BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 11/59   

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https://dejure.org/1960,1249
BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 11/59 (https://dejure.org/1960,1249)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1960 - 1 ABR 11/59 (https://dejure.org/1960,1249)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1960 - 1 ABR 11/59 (https://dejure.org/1960,1249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Aufstellung eines Produktographen - Mitbestimmungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 238
  • MDR 1960, 958
  • DB 1960, 983
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

    Die Vorschrift ist ohne Rücksicht auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (BAGE 9, 238 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes) aus sich heraus auszulegen.
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Wie der Senat zu dieser ebenso wie schon zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 ausgesprochen hat, umfaßt die betriebliche Ordnung nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb; auch soweit in § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG das Verhalten der Arbeitnehmer angesprochen ist, geht es hierbei nur um das Verhalten in bezug auf die betriebliche Ordnung (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

    Schon zu dieser Vorschrift hat die Rechtsprechung des Senats arbeitsnotwendige Anordnungen von der Mitbestimmung des Betriebsrats ausgenommen (BAG 9, 238 und 12, 124 = AP Nr. 1 und 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78

    Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG -

    Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 45/73

    Multimoment-Filmkamera - Aufnahme von Arbeitsplätzen - Mitbestimmungsrecht -

    Auf dieser Rechtsgrundlage basiert auch die Entscheidung des Senats vom 27- Mai i960 - 1 AHR 11/59 - (BAG 9, 258 AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes) über die Aufstellung und Bedienung eines sogenannten Produktographen.
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78

    Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular

    Wie der Senat zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst, f) BetrVG 1952 ausgesprochen hat, umfaßt die betriebliche Ordnung nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb (BAG 9» 258 [240, 24-1] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1976 - P L 7/76

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Zuweisung von Räumen an Mitarbeiter durch

    Denn die in § 75 Abs. 1 Ziffer 12 NdsPersVG genannten Maßnahmen betreffen nicht die von dem einzelnen Bediensteten zu erbringende Dienstleistung, sondern betreffen nur die allgemeinen Fragen der Ordnung in der Dienststelle, mithin das allgemeine Verhalten der Dienstgemeinschaft als eines Ganzen, dessen Teil auch der einzelne Bedienstete ist (Engelhard-Ballerstedt, Personalvertretungsgesetz für das Land Niedersachsen, 3. Aufl., § 75, Anm. 76; vgl. ferner auch BAG, Beschl. v. 27.5.1960 - 1 ABR 11/59 - = BAGE 9/238 zu § 56 BetrVG).

    Die grundlegende Entscheidung, die auch hier von Bedeutung ist, stellt der Beschluß vom 27. Mai 1960 (- 1 ABR 11/59 - = BAGE 9/238) dar.

    Sie sei insoweit nicht gegeben, als es sich um die nach den Weisungen des Arbeitgebers konkretisierbare Arbeitsleistung des einzelnen Arbeitnehmers handele (BAGE 9/238 [240]).

  • BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 3/60

    Betriebsordnung - Mitbestimmungspflicht - Weisungsrecht

    Sicher ist, daß eine betriebliche Bekleidungsvcrschrift, um eie es sich im vorliegenden Pall handelt, eine der in § 56 Abs, 1 f BetrVG bczeichneten Angelegenheiten sein kann (Dietz, BetrVG 3, Auf1 , § 56 Anm. 33; Fitting-Kraegeloh, BetrVG, 5, Aufi , § 56 Arm, 37; Galperin-Siebert, BetrVG, 3- Aufl., § 56 Anm. 70; Hueck-JTip lerdey, lehrb, , Bd, II S. 829; Neuinann- Duesberg, Betriebsverfassungsrecht, I960, So 490 mit Anm, 105), .."s sind jedoch Palle denkbar, in denen es sich nicht um formelle Arbeitsbedingungen, um Ordnungsvorschriften handelt, sondern in Wahrheit um eine notwendige Gestaltung der Arbeitspflicht, somit um materielle Arbeitsbedingungen (vgl, zu dieser Unterscheidung BAG AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG V/ohlfahrtseinrichtungen und BAG 9, 238 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).

    wähnte Entscheidung des Senats vom 27. Mai I960 (BAG 9, 238 AP Nr. zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes) für Ap nt.

  • BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 335/83

    Individualrechtliche Zulässigkeit von technischen Kontrollen der Arbeitnehmer

    Für den Fall der Einführung von Produktographen hat es dies verneint und zur Begründung ausgeführt, die Aufzeichnungen des Geräts stünden mit der Leistung des einzelnen Arbeitnehmers in keinerlei Zusammenhang (BAG 9, 238, 242 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG 1952 Ordnung des Betriebes, zu II, Bl. 2 R der Gründe).
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